VG Würzburg: Iran, Sofortverfahren, Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Stattgabe, unzulässiger Folgeantrag, keine erneute Abschiebungsandrohung, ernstlichen Zweifel an der Unzulässigkeitsentscheidung, erheblich wahrscheinlicher Beitrag zu günstigerer Entscheidung, exilpolitische oppositionelle Aktivitäten durch Demonstrationsteilnahmen verbunden mit regimefeindlichen Aktionen sowie in den sozialen Medien, Tätowierung mit islam- und regimekritischen sowie israelfreundlichen Motiven, übermäßiger Alkohol- und Drogenkonsum bis hin zur Suchterkrankung
Beschluss vom 05.06.2025 – W 8 S 25.32135